Zum, 2. Fall:
Völlig unverständlich würde ich nicht sagen, allerdings ist die Last der Verantwortung vom eigentlichen Rechtsbrecher (Downloader) zu tragen. Problem wird sein, dass der nicht mehr bestimmbar ist und man versucht, sich an den Unwissenden schadlos zu halten.
Beispiel aus der realen Welt: Du lässt dein Auto unverschlossen stehen, ein anderer klaut es und verursacht einen hohen Schaden damit, kann aber flüchten und kann nicht ausgeforscht werden. Man wird sicher versuchen, sich an dir (oder an deiner Versicherung) schadlos zu halten.... Und deine Versicherung wird vielleicht zahlen, wird aber versuchen, das Geld von dir zurückzubekommen, da du dein Auto ja nicht abgesperrt hattest und damit eine "conditio sine qua non" erzeugt hast. Ich würde trotzdem versuchen dagegen anzugehen, da an und für sich im Endeffekt für einen Schaden ja nur haftet, wer ihn hervorgerufen hat (auch wenn er nicht mehr eruierbar ist).
So gesehen könnte man auch den Staat klagen, weil er die Straße gebaut hat

Zum 1. Fall:
Mutet sehr seltsam an, vielleicht sind die Informationen im Artikel nicht vollständig oder verdreht wiedergegeben.. Einem Auslieferungsverfahren unter der angegebenen Anschuldigung wird normalerweise nicht stattgegeben... nebenbei gefragt: welcher Schaden ist hierbei entstanden (die schreiben lapidar 700.000 $ wodurch?) ?
LG Admin
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